Informationen zu häuslicher Gewalt

Formen der Gewalt

Gewalt gegen Frauen betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft. Meist entsteht Gewalt in der Partnerschaft nicht von heute auf morgen, sondern es ist ein schleichender Prozess, der mit Kleinigkeiten beginnen kann. Und: Kinder leiden immer mit, unabhängig davon, ob sie selbst Gewalt erleben oder sie „nur“ mitbekommen.

Gewalt hat viele Gesichter, hier folgt eine – unvollständige – Aufzählung:

  • Körperliche Gewalt: Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Schubsen, Würgen, Fesseln, Angriffe mit Gegenständen Angriffe mit Schlag-, Stich oder Schusswaffen, … bis hin zu Tötungsdelikten
  • Seelische Gewalt: Erniedrigung, Beleidigung, Entwertung, Demütigung, Erzeugen von Schuldgefühlen, Drohungen (der Frau und/oder den Kindern etwas anzutun)…
  • Soziale Gewalt: Kontrolle, Verbot oder Unterbindung von Kontakten zur Familie, Freund*innen, Einsperren, Handy wegnehmen…
  • Sexualisierte Gewalt: erzwungene sexuelle Handlungen, Nötigung bis hin zur Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution, Verbot von Schwangerschaft oder erzwungene Schwangerschaft…
  • Ökonomische Gewalt: Arbeitsverbot oder Zwang zur Arbeit, keine eigenen finanziellen Ressourcen, ökonomische Abhängigkeit…
  • Stalking: Nachstellung, Verfolgung durch unerwünschte Besuche, Briefe, E-Mails, Pakete…
  • Digitale Gewalt: Verbreitung beleidigender oder bedrohlicher Behauptungen im Internet, heimlich Fotos von anderen im Internet einstellen, Kontrolle der Mails, sms…

Gewaltschutzgesetz

Im Januar 2002 ist das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) in Deutschland in Kraft getreten.  Das Gesetz dient dem Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld.

Nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber der gewalttätigen Person oder die Wohnungsüberlassung beantragen. Diese Anträge können Sie selbst beim zuständigen Amtsgericht stellen; Sie brauchen dazu keine Rechtsanwält*in. Sollte es zu einem gemeinsamen Termin bei Gericht mit der gewalttätigen Person kommen, ist es jedoch sinnvoll, eine Rechtsanwält*in zu haben.

Wir beraten Sie bei der Klärung Ihrer Fragen zum Gesetz und der Entscheidung über die sinnvollen und notwendigen Schritte.

Ausführliche und gut verständliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden Sie in Broschüren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auch zum kostenlosen Download.

LOTTE - AWO Beratungsstelle für Frauen und Mädchen

Kirdorfer Straße 90
61350 Bad Homburg

Tel.: 06172 1370993
Fax: 06172 9980147
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